RPA - Beschlussvorlage - 2023/0560

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, den als Anlage beigefügten Bericht dem Städteregionstag als Ergebnis seiner Beratungen in seiner Sitzung am 07.12.2023 vorzulegen.

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Sachlage:

Da die Beratungen der Prüfungsergebnisse aus der überörtlichen Prüfung im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen, hatte der Städteregionsrat A 14 als zentrale Stelle bestimmt, die Aufbereitung und Bewertung der Stellungnahmen der Verwaltung zu den von der GPA getroffenen Feststellungen und Empfehlun-gen vorzunehmen und entsprechend für die Beratung im Rechnungsprüfungs-ausschuss vorzubereiten.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfungsteilberichte sowie alle im Prü-fungsbericht der GPA getroffenen Feststellungen und Empfehlungen an die be-troffenen OE mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Zu den Rückmeldungen der einzelnen OE hat die örtliche Rechnungsprüfung eine eigene Stellungnahme getroffen.

 

In der Sitzung am 21.09.2023 hat Herr Städteregionsrat Dr. Grüttemeier die Mitglieder des SRA darüber informiert, dass in Absprache mit dem Ausschuss-vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und der Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung keine Sondersitzung des RPA stattfinden wird. Anstelle des-sen wurden die Ausschussmitglieder am 19.10.2023 um 18:00 Uhr zu einer Videokonferenz eingeladen, damit die Stellungnahme zur Prüfung der GPA NRW fristgerecht zum 31.12.2023 erfolgen kann. Die Ergebnisse aus diesem Termin werden dem SRT vorgelegt.

 

Der Ausschuss hat in der o.a. Form den vorgelegten Bericht des A 14 am 19.10.2023 vorberaten. Zur Feststellung F1 des Themenbereiches unter Ziffer 1. „Haushaltssteuerung“ regte der Ausschuss an, das Beratungsergebnis wie folgt zu ergänzen:

 

„Der Ausschuss bittet, ihm zu seiner zweiten Sitzung in 2024 einen Sach-standsbericht über die Umsetzung der o.a. Empfehlung der GPA (das unterjähri-ge Finanzberichtwesen um die Aussagen zur Ausführung zur Liquiditäts- und Kreditentwicklung zu erweitern) vorzulegen.“

 

Rechtslage:

Die StädteRegion Aachen unterliegt gemäß § 53 Abs.2 Kreisordnung NRW (KrO) in Verbindung mit § 105 Gemeindeordnung NRW (GO) der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA).

 

Aufgrund des § 105 Abs. 6 GO berät der Rechnungsprüfungsausschuss über den Prüfungsbericht der GPA und unterrichtet den Städteregionstag über das Er-gebnis seiner Beratungen.

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In Vertretung:

gez.: Jongen

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Anlagen

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